Beobachtungsfahrten

Ich biete Ihnen an, eine freiwillige Beobachtungsfahrt mit Ihnen durchzuführen.
Dies kann nach schwerer Krankheit, auf Anraten Ihres Arztes oder Psychologen, Ihres Betreuers, eines Angehörigen oder auf eigenen Wunsch geschehen.

Bestimmte Erkrankungen können Auswirkungen auf die Kraftfahreignung haben. In der Fahrerlaubnisverordnung wird in § 11+§ 46 darauf Bezug genommen.

Nach einer schweren oder chronisch fortschreitenden Erkrankung ist jeder Kraftfahrer verpflichtet, sich ärztlich und gegebenenfalls psychologisch beraten zu lassen.
Wenn jemand ohne Beratung und entsprechende Vorsorge trotzdem ein Fahrzeug führt und in einen Unfall verwickelt wird, können rechtliche Nachteile bezüglich Ihres Versicherungsschutzes entstehen.

Ihre aktuelle Fahrkompetenz können Sie durch eine freiwillige Beobachtungsfahrt mit mir als Fahrlehrer überprüfen lassen. Wenn eine ausreichende Fahrkompetenz von mir festgestellt und schriftlich dokumentiert ist, können Sie im Bedarfsfall nachweisen, dass Sie Ihre Vorsorgepflicht ernst genommen haben.

Sollte die Beurteilung Ihrer Fahrkompetenz negativ ausfallen, erfolgt von meiner Seite aber keine Meldung an die Führerscheinstelle. Die Verantwortung liegt bei Ihnen.

Kosten:
Beobachtungsfahrt  (45 Min. = 80,50,-€)                          80,50,- €
Schriftlicher Bericht über die Beobachtungsfahrten              45,- €

Weitere ausführliche und rechtliche Informationen erhalten Sie über die unten angefügten Links.
Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, beantworte ich diese gerne auch in einem persönlichen Gespräch.


https://www.gnp.de/arbeitskreise-und-regionalgruppen/ak-fahreignung

http://www.ratgeber-neuropsychologie.de/fahreignung/fahreignungSHT.pdf