Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12.000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger - einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m) - mit ihrem Fahrzeug ziehen.

Ich bin seit mehr als 30 Jahren leidenschaftlicher Camper und mit dem Wohnwagen in ganz Europa unterwegs.

Voraussetzungen Klasse B und Mindestalter (18 bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren mit 17")

 

  Kosten der Fahrschule:
  Grundbetrag                170 €
  Übungsfahrten ( 45 Min. 84,--€)   ca. 3x     84 €
  Sonderfahrten  (45 Min. 97,-- €)   ca. 5x     97 €
  Vorstellung Theorie Prüfung         -
  Vorstellung Praxisprüfung                216 €
  Lehrmaterial  
  Gesamt ca. :                1123 €
 
  Zusätzliche Kosten:
  evtl. Sehtest ca.           8 €  
  TÜV und Landratsamt ca.       180 €
  Gesamt ca. :       185 €


             B - 96  ca. 860,--€ plus ca. 40,--€ Fahrerlaubnisbehörde