Kraftfahrzeuge der Klasse B, mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Bei der Klasse BE sind die für die Klasse C1E geltenden Rahmenbedingungen (zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ≤ 12.000 kg und zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs) nicht anzuwenden.
Hinweis: Die Obergrenzen zu den Gesamtmassen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und einschlägigen Bestimmungen der StVZO.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger - einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen (Achsabstand kleiner 1m) - mit ihrem Fahrzeug ziehen.
Ich bin seit mehr als 30 Jahren leidenschaftlicher Camper und mit dem Wohnwagen in ganz Europa unterwegs.
Voraussetzungen Klasse B und Mindestalter (18 bzw. 17 Jahre bei "Begleitetes Fahren mit 17")
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Kosten der Fahrschule: |
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Grundbetrag |
170 € |
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Übungsfahrten ( 45 Min. 84,--€) |
ca. 3x 84 € |
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Sonderfahrten (45 Min. 97,-- €) |
ca. 5x 97 € |
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Vorstellung Theorie Prüfung |
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Vorstellung Praxisprüfung |
216 € |
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Lehrmaterial |
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Gesamt ca. : |
1123 € |
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Zusätzliche Kosten: |
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evtl. Sehtest ca. |
8 € |
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TÜV und Landratsamt ca. |
180 € |
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Gesamt ca. : |
185 € |
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B - 96 ca. 860,--€ plus ca. 40,--€ Fahrerlaubnisbehörde